AGB

AGB


# Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer-,Beschichtungs-, Untergrundvorbereitungs- und Sanierungsbedingungen(im Folgenden kurz AGB)

gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb BSBS-Beton Sanierungs & Beschichtungssysteme GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Tobias Bottermann, Engelbertstr.23, 45892 Gelsenkirchen, Telefon, 0176-21463970, mail: info@bsbs-betonsanierung.de (im Folgenden kurz BSBS-GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

# Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

# Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss

1.1 Bestellungen des Kunden bei BSBS-GmbH, stellen lediglich ein Angebot an BSBS-GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch BSBS-GmbH.

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Die Annahme erfolgt durch BSBS-GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware

2. Lieferung

2.1 BSBS-GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von BSBS-GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware).

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von BSBS-GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher BSBS-GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von BSBS-GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von BSBS-GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde BSBS-GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

4. Gewährleistung

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet BSBS-GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Abnahme.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht so weit BSBS-GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die BSBS-GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer

leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

# ALLGEMEINE ARBEITSBEDINGUNGEN

Es gelten die Regelungen dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Arbeiten im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

1. Kosten

1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kosten Grenzen setzen.

1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Arbeiten nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Arbeiten nicht verwertet werden können.

1.4. Ergibt sich während der Arbeiten, dass die zu erwartenden Kosten der Arbeiten die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu bearbeitenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der ausführenden Arbeiten feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Arbeitsauftrages umfasst waren.

1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Arbeit nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den notwendigen Zustand versetzt.

1.6. Bei der Berechnung der Arbeiten sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Arbeit aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

2. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag(Erteilung durch Auftragsbestätigung), so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Materialien, zu bezahlen.

3. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. BSBS-GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

4. Mitwirkungspflichten

4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Arbeiten bzw. der Montage zu sorgen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen.

4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist BSBS-GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. Des Weiteren ist BSBS-GmbH berechtigt Kosten für Wartezeiten in Rechnung zu stellen, sollten Arbeiten nicht ausgeführt werden können.

4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

 

5. Frist für die Ausführung vertraglich geregelten Arbeiten

5.1 Die Angaben von BSBS-GmbH über Arbeiten beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.

5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

 

 

6. Abnahme der Arbeiten, Übernahme durch den Kunden

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung(in Schriftform) angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Flächen ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

7. erweitertes Pfandrecht

BSBS-GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Arbeitsgegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Arbeiten BSBS-GmbH unverzüglich in Schriftform mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von BSBS-GmbH Instandsetzungsarbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung und der Nacherfüllungsanspruch von BSBS-GmbH für diese Arbeiten.

 

 

# SCHLUSSBESTIMMUNGEN

BSBS-GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der BSBS-GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

Share by: